Im Großherzogtum Luxemburg ansässige Eltern die die Gutscheine für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten, müssen sich an die Verwaltung ihrer Wohngemeinde wenden.
Die nichtansässige europäische Arbeiter die die Gutscheine für ihre Kinder in Anspruch nehmen möchten, müssen sich an die Zukunftskasse wenden. Der Beitrittsvertrag kann entweder über myguichet.lu oder das entsprechende Antragsformular beantragt werden.
Der Beitritt ist kostenlos und kann das ganze Jahr über beantragt werden.
Im Fall wo der Antragsteller nicht der gesetzliche Vertreter ist, muss er eine von diesem unterschriebene Vollmacht vorzeigen.
Den Beitritt befreit die Eltern nicht davon, ihre Kinder selbst bei einem CSA-Anbieter zu registrieren (z.B. Maison Relais oder Kinderkrippe) . Die Kinder werden entsprechend den verfügbaren Plätzen und den vom Leiter festgelegten Prioritäten aufgenommen.
Für den CSA-Beitritt erforderliche Informationen und Dokumente
Die folgenden obligatorischen Daten müssen vom zuständigen Beamten in das Computersystem eingegeben werden:
- Vor- und Nachnamen des Kindes
- Identifikationsnummer des Kindes
- Name und Vorname des gesetzlichen Vertreters, sowie die Identifikationsnummer
- Identifikationsnummer des Partners vom gesetzlichen Vertreter im Falle eines zusammengesetzten Haushaltes
- Adresse des Kindes
- Adresse des Antragstellers
- Rechnungsadresse für die Leistungen
- Anzahl der Kinder die Familienbeihilfen erhalten und zum Haushalt des gesetzlichen Vertreters gehören
- Auf freiwilliger Basis: die Daten zur Einkommenssituation des gesetzlichen Vertreters
- Die vom gesetzlichen Vertreters gewählte Kommunikationssprache
Zwecks Erstellung des Vertrags berechtigt der Antragsteller den Beauftragten der Gemeinde, die erforderlichen personenbezogenen Daten, auf Nachfrage im nationalen und kommunalen Register (RNPP & RCPP) und in die Datenbank der Zentralstelle der Sozialversicherungen einzusehen.
Die Zahl der Kinder, die Familienbeihilfe im Haushalt erhalten
Die Tarife der CSA werden berechnet durch die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, welche von der Familienbeihilfe profitieren und im Haushalt des gesetzlichen Vertreters leben.
In einer zusammengesetzten Familie werden alle im Haushalt lebenden Kinder und Jugendlichen, die Kindergeld beziehen, berücksichtigt.
Wenn ein Kind bei einer Pflegefamilie untergebracht wird, werden das Pflegekind und die eigenen Kinder der Pflegefamilie, die Kindergeld erhalten, bei der Berechnung der CSA berücksichtigt.
Die Zahl der Kinder, welche Familienbeihilfen erhalten, wird durch die von der Zukunftskasse ausgestellte Zahlungsbestätigung bescheinigt.
Das Haushaltsbudget
Es ist erforderlich das Haushaltseinkommen mitzuteilen, falls die Eltern von einer zusätzlichen Ermäßigung im Rahmen des CSA profitieren möchten.
Wenn die Eltern keine Informationen auf der Einkommensebene übermitteln möchten, werden die Beträge der letzten Kategorie des "keine Angaben über das Einkommen"- Elternbeitragplans angewendet.
Das CSA-System unterscheidet bei der Berücksichtigung des Haushaltseinkommens nicht mehr zwischen verheirateten, zusammenlebenden oder Paaren mit eingetragener Lebenspartnerschaft.
Berechnung des Haushaltseinkommens
Die Berechnung des finanziellen Beitrags der Eltern wird an das Haushaltseinkommen und die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, die Familienzulagen erhalten, angepasst.
Die Einkommenssituation des gesetzlichen Vertreters (das heißt der/die Elternteil(e), der/die das Kind anerkannt hat/haben oder der Vormund des Kindes), die zu berücksichtigen ist, wird wie folgt bestimmt:
- Lebt der gesetzliche Vertreter zusammen mit dem Kind in einem Haushalt, ist die Einkommenssituation des gesetzlichen Vertreters, mit dem das Kind in einem Haushalt lebt, zu berücksichtigen.
- Wohnen die Eltern des Kindes nicht im gleichen Haushalt, so zählt die Einkommenssituation des Elternteils, der das Kind in seiner Obhut hat, sowie die von dem anderen Elternteil, welches sein Kind anerkannt hat, getätigten Unterhaltszahlungen. (Unterlässt das andere Elternteil, für die Bedürfnisse des Berechtigten Unterhalt zu leisten, so ist der vom Richter auf Antrag des Unterhaltsberechtigten festgesetzte Betrag zu berücksichtigen. Der Betrag der Unterhaltsbeihilfe wird ganz oder teilweise nicht berücksichtigt, wenn der Unterhaltsberechtigte aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, den Betrag der Beihilfe ganz oder teilweise zurückzuerhalten, und wenn er von der Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 1980 über den Vorschuss und die Rückforderung von Unterhaltsbeihilfen durch den nationalen Solidaritätsfonds durch Beschluss der zuständigen Behörden ausgeschlossen wird.)
- In einem zusammengesetzten Haushalten werden die Einkommenssituation des gesetzlichen Vertreters, der mit seinem Kind in diesem Haushalt lebt, die für dieses Kind gezahlten Unterhaltszahlungen und die Einkommenssituation seines neuen Ehegatten oder Lebenspartners oder jeder Art von Lebensgefährten, die mit ihm in dem zusammengesetzten Haushalt leben, berücksichtigt. Der zusammengesetzte Haushalt umfasst ein erwachsenes Paar, verheiratet oder nicht, und mindestens ein Kind aus einer früheren Verbindung entweder des Ehepartners oder des Partners. In einem wiederhergestellten Haushalt wird bei der Berechnung des "Chèques Service" für die Kinderbetreuung nur das Kind oder der Jugendliche berücksichtigt, das/der Kindergeld bezieht und mit seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter in diesem Haushalt lebt.
- Wenn das Kind in einer Kinder- und Familienfürsorgestruktur oder in einer Einrichtung untergebracht ist, werden die Leistungen des "Chèques Service" für die Kinderbetreuung vom Staat bezahlt gemäß den Sätzen für die Einkommenskategorie: R > 4 * SSM.
- Wenn das Kind in einer Pflegefamilie untergebracht wird, werden die Leistungen des "Chèques Service" für die Kinderbetreuung unter Berücksichtigung der Einkommenssituation der Pflegefamilie berechnet. Die aufgenommenen Kinder und die eigenen Kinder der Gastfamilie werden bei der Berechnung des Dienstleistungsgutscheins für die Kinderbetreuung berücksichtigt.
- Wurde für das Kind ein Wechselwohnsitzbeschluss gefasst, ist die Einkommenssituation beider Elternteile zu berücksichtigen. In diesem Fall vereinbaren die Eltern untereinander, einen gesetzlichen Vertreter des Kindes zu ernennen, der Zugriff auf das Konto des Kindes hat, um das System der Dienstleistungsgutscheine für die Kinderbetreuung und das mit dem mehrsprachigen Bildungsprogramm verbundene System in Anspruch zu nehmen.
Der Beamte kann alle zusätzliche Unterlagen zur Dokumentation des Haushaltseinkommens verlangen.
Dokumente die dem Gemeindebeamten vorzuzeigen sind:
Um die Einschreibung zu erleichtern, werden die Eltern gebeten, folgende Dokumente mitzubringen:
- die Indentifikationsnummer des Kindes
- die Indentifikationsnummer des Antragstellers
- die Indetifikationsnummer des Lebenspartners des gesetzlichen Vertreters
- eine von der Zukunftskasse ausgelieferten Zahlungsbescheinigung
- auf Beschluss der Eltern: Nachweisdokument(e) zum Nachweis des aktuellen Haushaltseinkommens
Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung
Die Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung sind maximal 12 Monate gültig (Abrechnungszeiträume). Die Mitgliedschaft kann an jedem Tag des Monats abgeschlossen werden. Sie deckt den gesamten Monat ab. Ein Abrechnungszeitraum beginnt am ersten Montag des Monats und endet am Sonntag vor dem ersten Montag des Folgemonats.
Ausnahmsweise kann der Vertrag des Antragstellers durch den Kommunalbeamten auf drei Abrechnungszeiträume begrenzt werden.
Die Eltern sind dafür verantwortlich, ihren Vertrag vor Ablauf des Ablaufdatums zu erneuern. Wenn die Karte nicht verlängert wird, wird die CSA-Ermäßigung nicht mehr gewährt.
Ändert sich die Situation des Antragstellers oder des Leistungsempfängers der Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung (z.B. aufgrund einer Änderung der Haushaltseinkommenssituation, Wohnortwechsel usw.), informiert der Antragsteller die Wohngemeinde des Leistungsempfängers die für die Anpassung der betreffenden Daten sorgt.
Zum Zeitpunkt der Einschreibung wird den Eltern für jedes Kind ein Beitrittsvertrag ausgestellt, in dem der Wert der Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung festgelegt wird. Der Beitrittsvertrag tritt in Kraft, sobald die Eltern ihn unterschreiben. Pro Kind kann nur ein Beitrittsvertrag abgeschlossen werden und es kann nur eine Rechnungsadresse eingegeben werden. Der Beitrittsvertrag wird nach Wahl der Eltern in Luxemburgisch, Französisch, Deutsch, Portugiesisch oder Englisch verfasst.
Der Beitrittsvertrag umfasst:
- die Tarife der Gutscheine für außerschulische Kinderbetreuung für das betreffende Kind
- die finanzielle Beteiligung der Eltern pro Hauptmahlzeit
- die Dauer des Vertrags, Anfangs- und Ablaufdatum
- einen Anhang mit den spezifischen Vorteilen die vom Alter des Kindes abhängig sind