Wohnsitzbescheinigung, erweiterte Wohnsitzbescheinigung und Lebensbescheinigung

Das Einwohnermeldeamt stellt auf Nachfrage der betroffenen Person und ohne Gebühren die folgenden Bescheinigungen aus:

  • Wohnsitzbescheinigung
  • Erweiterte Wohnsitzbescheinigung
  • Lebensbescheinigung

Um eine dieser Bescheinigungen zu erhalten, präsentieren Sie sich in unserem Einwohnermeldeamt. Außerdem ist es möglich diese Bescheinigungen über unser Kontaktformular oder telefonisch über die Rufnummer 97 80 75 - 10 zu beantragen. In diesem Fall wird die beantragte Bescheinigung per Post an ihre Wohnsitzadresse versandt.

 Elterliche Zustimmung (Autorisation parentale)

Das Einwohnermeldeamt kann eine elterliche Zustimmung ausstellen, welche ein minderjähriges Kind dazu befugt ins Ausland zu reisen. (Egal ob alleine, oder in Begleitung einer weiteren Person)

Um die Autorisation auf Nachfrage auszustellen, muss sich ein Elternteil persönlich mit seinem Ausweis im Einwohnermeldeamt präsentieren, und dort folgende Informationen mitteilen:

  • Reiseziel des Kindes,
  • Datum der Abreise und der Ankunft,
  • Falls das Kind begleitet wird, wird auch der Name der Begleitperson benötigt.

Die Erlaubnis der Eltern wird nicht per Post verschickt, weil Sie vor dem Gemeindebeauftragten unterschrieben werden muss, welcher dann die Unterschrift legalisiert.

 Legalisierung der Unterschrift

Um die Unterschrift zu legalisieren, muss die Person im Einwohnermeldeamt persönlich vorstellig werden und das betreffende Dokument mitbringen, welches dann vor dem Gemeindebeauftragten unterschrieben wird.

 Beglaubigte Kopien

Das Einwohnermeldeamt kann beglaubigte Kopien ausstellen. Dafür reicht es, wenn Sie das zu kopierende Original vorzeigen.

À ​noter que conformément à la loi du 29 mai 2009 portant abolition de l'obligation de fournir une copie certifié​​​e conforme d'un document original​,  "la certification conforme à l'original de la copie d'un document délivré par une autorité administrative luxembourgeoise ou d'une autorité administrative d'un autre Etat membre de l'Union européenne à produire dans [le cadre​ d'une] procédure [administrative relevant de l'Etat, des communes ou d'une personne morale de droit public​] ne peut être exigée. En cas de doute sur la validité de la copie produite ou envoyée, la présentation de l'original peut être demandée, avec indication des motifs à la base de cette demande."​​

 Das Strafregister

Ein Auszug aus dem Strafregister kann jeder Person ausgehändigt werden, welche die luxemburgische Nationalität hat oder in Luxemburg lebt.

Dieses Dokument kann im Zusammenhang mit Behördengängen benötigt werden, vor allem:

  • Um eine Handelsermächtigung anzufragen angesichts mancher Tätigkeiten;
  • Um Berufe im Gesundheitssektor auszuüben;
  • Um auf Anfrage eines Arbeitgebers zu Antworten im Rahmen der Rekrutierung oder der Personalverwaltung zum Beispiel wenn man eingestellt wird:
    • Für die berufliche Tätigkeit oder bei der freiwilligen Arbeit und dem Kontakt mit Minderjährigen (Spezielles Zeugnis „Protection des mineurs“);
    • In manchen beruflichen Branchen.
  • Um auf ein Angebot auf eine öffentliche Ausschreibung zu unterbreiten.

Der Auszug aus dem Strafregister kann durch das Ausfüllen des Antragformulars bei der Abteilung Strafregisterauszüge angefragt werden.

Mehr Informationen betreffend das Strafregister erhalten Sie auf der Seite guichet.lu

 Führungszeugnis

Dieses Zeugnis existiert im Großherzogtum Luxemburg nicht mehr in dieser Form und wird nicht mehr erstellt.

Einwohnermeldeamt