Der luxemburgische Personalausweis ist gültig für eine Dauer von:
- 2 Jahren für die Kinder im Alter von weniger als 4 Jahren: 5,00€ (per Überweisung) + Kommunale Steuer in Höhe von 7,50€ (Zahlung vor Ort)
- 5 Jahren für Kinder im Alter zwischen 4 und 15 Jahren: 10,00€ (per Überweisung) + Kommunale Steuer in Höhe von 10,00€ (Zahlung vor Ort)
- 10 Jahren für alle Personen in einem Alter über 15 Jahren: 14,00€ (per Überweisung) + Kommunale Steuer in Höhe von 7,50€ (Zahlung vor Ort)
Der Betrag muss auf das Konto CCPLLULL IBAN LU44 1111 7028 7715 0000 nach der Einreichung des Antrags für den Personalausweis (Begünstigter: TS-CE CTIE Carte d’identité; Mitteilung: „Vorname und Nachname“) überwiesen werden.
Achtung: Die kommunale Steuer wird in Bahrgeld vor Ort bezahlt.
Es ist nicht nötig ein Foto mitzubringen. Dieses wird vor Ort aufgenommen.
Zur Information:
Einwohner mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft müssen sich für die Anfrage des Ausweises an die für ihr Land zuständige Behörde wenden (z.B. Botschaft oder Konsulat).
Aushändigen des Ausweises
Die Frist für das Aushändigen des Ausweises nach der normalen Vorgehensweise beträgt prinzipiell 10 Tage (beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Weiswampach).
Der Ausweis muss in den folgenden Fällen erneuert werden:
- Auslaufen der auf der Karte angegebenen Gültigkeit
- Das Passfoto entspricht nicht mehr dem aktuellen äußeren Erscheinungsbild
- Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Ausweises
- Änderung des Namens oder Vornamens des Besitzers
- Umzug (gleiches gilt innerhalb der Wohnsitzgemeinde),
- Änderung der Sozialversicherungsnummer.
Verlust, Diebstahl des Ausweises
Im Fall eines Verlustes oder Diebstahls, müssen Sie eine Anzeige beim Polizeiamt des Großherzogtums am Ort des Diebstahls, oder im Ausland, bei der örtlichen Polizeibehörden erstatten.
Für zusätzliche Informationen: www.guichet.lu
Bevor der Reisepass bei der Gemeinde beantragt wird, muss man per Überweisung die Steuer auf das Konto CCPL IBAN LU46 1111 1298 0014 0000 (Begünstigter: Bureau des Passeports) mit der Mitteilung: „Demande de passeport biométrique pour Vorname/Name“ zahlen.
Aktuelle Tarife:
- 30€ für ein Kind unter 4 Jahren; der Reisepass ist während 2 Jahren gültig + Kommunale Steuer in Höhe von 7,50€ (Zahlung vor Ort)
- 50€ für alle Personen ab dem 4. Lebensjahr; der Reisepass ist während 5 Jahren gültig + Kommunale Steuer in Höhe von 7,50€ (Zahlung vor Ort)
Der Reisepass kann auf der Gemeindeverwaltung Weiswampach abgeholt werden.
Achtung: Die kommunale Steuer wird in Bahrgeld vor Ort bezahlt.
Es ist nicht nötig ein Foto mitzubringen. Dieses wird vor Ort aufgenommen.
Zur Information:
Einwohner mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft müssen sich für die Anfrage des Reisepasses an die für ihr Land zuständige Behörde wenden (z.B. Botschaft oder Konsulat).
Verlust, Diebstahl des Reisepasses
Der Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung des Reisepasses sind bei der nächst möglichen Gelegenheit der Polizei zu melden, sowie auch dem Büro für Reisepässe.
Bei der Beantragung eines neuen Reisepasses muss eine Erklärung über Verlust oder Diebstahl vorgelegt werden.
Die Meldung von Verlust oder Diebstahl an das Passportamt führt zur Ungültigkeit des Passes.
Achtung: Wenn der verlorene Reisepass wieder aufgefunden wird, darf er unter keinen Umständen verwendet werden, sondern muss an das Büro für Reisepässe zurückgegeben werden. Tatsächlich werden Informationen über verlorene Pässe in eine internationale Datenbank übertragen, und die Verwendung eines registrierten Passes kann zu ernsthaften Problemen führen.