Personalausweis

Der luxemburgische Personalausweis ist gültig für eine Dauer von :

  • 2 Jahre für Kinder unter 4 Jahren: 5,00 € (per Überweisung) + Gemeindegebühr von 7,50 € (vor Ort zu zahlen).
    5 Jahre für Kinder zwischen 4 und 15 Jahren: 10,00 € (per Überweisung) + Gemeindegebühr von 7,50 € (vor Ort zu zahlen).
    10 Jahre für alle Personen über 15 Jahre: 14,00 € (per Überweisung) + 7,50 € Gemeindegebühr (vor Ort zu zahlen).

Der Betrag muss entweder auf das CCPL-Konto IBAN LU44 1111 7028 7715 0000 überwiesen werden, bevor der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises gestellt wird (Begünstigter: TS-CE CTIE Personalausweis; Mitteilung "Vorname und Name"), oder vor Ort mit der Digicash-Anwendung bezahlt werden.
Im Falle einer Überweisung muss der Zahlungsnachweis bei der Einreichung des Antrags beim Bevölkerungsamt vorgelegt werden.

Achtung! Die Gemeindegebühr muss vor Ort in bar bezahlt werden.

Es ist nicht notwendig, ein Foto mitzubringen. Das Foto wird vor Ort gemacht.

Zu Ihrer Information:
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen sich an ihre zuständige Behörde wenden, um einen Personalausweis zu beantragen (z. B. die Botschaft oder das Konsulat).

Ausstellung des Personalausweises

Die Frist für die Ausstellung/Aushändigung des Personalausweises nach dem normalen Verfahren beträgt in der Regel 10 Tage (beim Bevölkerungsamt der Gemeinde Weiswampach).

Der Personalausweis muss in den folgenden Fällen erneuert werden:

  • Die auf dem Ausweis angegebene Gültigkeitsdauer ist abgelaufen
  • Das Passbild des Inhabers entspricht nicht mehr seiner aktuellen Physiognomie
  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Personalausweises
  • Änderung des Vor- oder Nachnamens des Inhabers
  • Änderung der Sozialversicherungsnummer

Verlust, Diebstahl des Ausweises

Im Fall eines Verlustes oder Diebstahls, müssen Sie eine Anzeige beim Polizeiamt des Großherzogtums am Ort des Diebstahls oder im Ausland bei der örtlichen Polizeibehörden machen.

Weitere Informationen: www.guichet.lu

 Reisepass

Bevor Sie einen Reisepass bei der Gemeinde beantragen, müssen Sie die Gebühr per Überweisung auf das Konto  CCPL IBAN LU46 1111 1298 0014 0000 (Begünstigter: Passamt) mit dem Vermerk "Antrag auf einen biometrischen Reisepass für Vorname/Name" bezahlen und anschließend den Zahlungsnachweis beim Bevölkerungsamt vorlegen.

Geltende Gebühren:

  • 30 € für ein Kind unter 4 Jahren; der Pass ist 2 Jahre lang gültig + 7,50 € Gemeindegebühr (vor Ort zu zahlen).
  • 50 € für jede Person über 4 Jahre; der Pass ist 5 Jahre lang gültig + 7,50 € Gemeindegebühr (vor Ort zu zahlen).

Der Reisepass kann bei der Gemeindeverwaltung Weiswampach abgeholt werden.

Achtung! Die Gemeindegebühr muss vor Ort in bar bezahlt werden.

Es ist nicht notwendig ein Foto mitzubringen. Das Foto wird vor Ort gemacht.

Zu Ihrer Information:
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen sich an ihre zuständige Behörde wenden, um einen Reisepass zu beantragen (z. B. Botschaft oder Konsulat).

Verlust oder Diebstahl des Reisepasses

Der Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung eines Reisepasses muss so schnell wie möglich der Polizei sowie dem Passamt gemeldet werden.

Bei der Beantragung eines neuen Reisepasses ist eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorzulegen.

Die Meldung des Verlusts oder Diebstahls beim Passamt führt zur Ungültigkeit des Passes.

Achtung: Wenn der verlorene Reisepass wiedergefunden wird, darf er auf keinen Fall verwendet werden, sondern muss an das Passamt zurückgeschickt werden. Die Informationen über verlorene Pässe werden nämlich in eine internationale Datenbank übertragen und die Verwendung eines dort registrierten Passes kann zu ernsthaften Problemen führen.