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Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung über das Naturschutzgebiet Conzefenn

08.10.2024
09.10.2024

Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 31. März 2008, mit der das Feuchtgebiet „Conzefenn“ auf dem Gebiet der Gemeinden Troisvierges und Weiswampach zum Schutzgebiet von nationalem Interesse in Form eines Naturreservats erklärt wird.

Gemäß Artikel 40 des geänderten Gesetzes vom 18. Juli 2018 über den Schutz der Natur und der natürlichen Ressourcen wird die gesamte Akte zum Vorentwurf einer großherzoglichen Verordnung zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 31. März 2008 zur Erklärung des Feuchtgebiets „Conzefenn“ auf dem Gebiet der Gemeinden Troisvierges und Weiswampach zum Schutzgebiet von nationalem Interesse in Form eines Naturreservats, wird im Gemeindehaus hinterlegt, wo die Öffentlichkeit vom 17. September 2024 bis einschließlich 16. Oktober 2024 während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht nehmen kann.

Innerhalb dieser vorgenannten Frist von dreißig Tagen, bei Strafe der Ausschlussfrist, müssen die Einwände gegen den Klassifizierungsentwurf an das Schöffenkollegium gerichtet werden, welches diese dem Gemeinderat zu Kenntnis bringt. Diese Akte, mit den Einwänden und der Stellungnahme des Gemeinderats, muss innerhalb eines Monats nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist dem Minister mit seinen Bemerkungen übermittelt werden.

Weiswampach, den 16. September 2024

Das Kollegium der Bürgermeister und Schöffen

(s.) Claude Daman, Bürgermeister, Mike Hahn und Néckel Polfer, Schöffen