Gemäß dem geänderten Gesetz vom 19. Juli 2004 über die kommunale Raumordnung und Stadtentwicklung wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Sonderbebauungsplan „Neues Stadtviertel“ (PAP-NQ) „Auf Tomm“ in Holler am 30. September 2026 vom Architekturbüro Architecture Hoffmann S.à r.l., 121 Haaptstrooss, L-9780 Wincrange, im Namen und im Auftrag des Kierchefong, 2 rue Christophe Plantin, L-2339 Luxemburg-Gasperich, vorgelegt wurde.
Das Projekt sieht den Bau von 12 Einfamilienhäusern auf den Katasterparzellen Nr. 700 (teilweise), 700/2 und 700/3 vor, die sich im Abschnitt E von Holler, im Ortsteil „Auf Tomm“, befinden.
Am 8. Oktober 2026 hat der Bürgermeister- und Beigeordnetenrat die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem allgemeinen Bebauungsplan (PAG) geprüft.
Aushang des Vorhabens
Gemäß Artikel 30 des oben genannten geänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 wird das Projekt 30 Tage lang, vom 14. Oktober bis einschließlich 12. November 2026, im Gemeindehaus (Rathaus), Om Leempuddel, L-9991 Weiswampach, ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann die Unterlagen während der Öffnungszeiten der Ämter einsehen.
Die Unterlagen sind ebenfalls online auf der Website der Gemeinde verfügbar: www.weiswampach.lu. Maßgeblich sind ausschließlich die im Rathaus hinterlegten Unterlagen.
Einreichung von Stellungnahmen und Einwänden
Wer Stellungnahmen oder Einwände zu dem Vorhaben vorbringen möchte, muss diese spätestens am 12. November 2026 (einschließlich) schriftlich an den Bürgermeister und die Beigeordneten richten.
Die gesetzliche Frist läuft vom 14. Oktober bis einschließlich 12. November 2026. Nach Ablauf dieser Frist sind Stellungnahmen und Einwände nicht mehr zulässig.