Eine Bau- oder Erwerbsprämie kann von der Gemeinde an jede Person gezahlt werden, die eine entsprechende Prämie vom luxemburgischen Staat erhält.
In Anwendung des Beschlusses vom 9. Oktober 1992 wurde die Höhe der Prämie wie folgt festgelegt:
- 50% der vom Staat gezahlten Prämie
- maximal 100.000 LUF, d.h. 2.478,94€
Die Zahlung erfolgt, sobald der Antragsteller seinen Wohnsitz in dem Gebäude, für das eine Beihilfe gewährt wurde, angemeldet hat.