In seiner Sitzung vom 11. Dezember 2025 hat der Gemeinderat das Verfahren für eine erste punktuelle Änderung des allgemeinen Bebauungsplans und des besonderen Bebauungsplans „Quartiers existants” der Gemeinde Weiswmapach eingeleitet.
Gemäß den Bestimmungen des abgeänderten Gesetzes vom 19. Juli 2004 über die kommunale Raumplanung und Stadtentwicklung können die entsprechenden Projekte vom 24. Dezember 2025 bis zum 22. Januar 2026 im Rathaus eingesehen werden.
Die vollständigen öffentlichen Bekanntmachungen sowie die Unterlagen können auch online unter den folgenden Links eingesehen werden.