50% des Trinkwassers in Luxemburg stammt aus Quellen und Bohrungen, die das Grundwasser anzapfen. Ein neues, vollständiges Inventar aller Entnahmebohrungen und -brunnen erlaubt einen effizienten Schutz unseres Grundwassers, der uns allen zugutekommt. In diesem Sinne weist die Wasserverwaltung auf die Bedingungen für Grundwasserbohrungen und Brunnen hin und ruft alle BürgerInnen dazu auf bestehende Brunnen ordnungsgemäß zu melden.

Inventar von Entnahmebohrungen und -brunnen

Für die Entnahme von Grundwasser aus neuen Bohrungen, sind zwei Genehmigungen und eine Vorabprüfung (Screening) der EIE (Evaluation des incidences sur l'environnement) nötig.
Weitere Informationen sind dem unten, als QR-Code verlinkten, kompletten Flyer zu entnehmen.
Zum Erhalt einer Genehmigung ist der adequate Schutz des Grundwassers Voraussetzung. Es dürfen keine Schadstoffe in das Grundwasser gelangen und der Zugriff von Unbefugten muss unterbunden werden. Das Beispiel einer genehmigungsfähigen Bohrung zur Grundwasserentnahme findet sich in der anschließenden Abbildung.
Die Leitungen des öffentlichen Trinkwasserversorgers und die der privaten Grundwasserfassung dürfen in keinem Fall direkt miteinander verbunden werden. Dies um eine Kontamination des Trinkwassernetzes der Gemeinde zu verhindern.
Rückschlagventile stellen keinen ausreichenden Schutz dar. Beide Wasserleitungen müssen unabhängig voneinander sein (physische Trennung).
Ein Beispiel für eine physische Trennung ist in der unten dargestellten Abbildung zu sehen.
Um ein neues, vollständiges Inventar aller Bohrungen und Brunnnen erstellen zu können, bitten wir Sie das Meldeformular (QR-Code) auszufüllen und an uns zu übermitteln