Der Bürgermeister ist nominiert durch den Großherzog und ist unter den gewählten Mitgliedern des Gemeinderates. Er hat einen großen Zuständigkeitsbereich, sowohl im Allgemeinen als auch im kommunalen Interesse. So führt er Vorsitz im Gemeinderat und im Schöffenrat, ist Leiter der Gemeindeverwaltung und die Behörde, die in seiner Gemeinde hauptsächlich für die Umsetzung der von den höheren Behörden herausgegebenen Normen verantwortlich ist.
Fehlt der Bürgermeister oder ist er verhindert, so werden seine Aufgaben von einem anderen Bürgermeister wahrgenommen, der vom Bürgermeister beauftragt wird.
Der Bürgermeister übt auch die Funktionen des Standesbeamten aus, das heißt er ist für die Erstellung und Aufbewahrung von standesamtlichen Urkunden, insbesondere Ehe-, Geburts-, Sterbe-, und Abstammungsurkunden, verantwortlich.
Der Bürgermeister der Gemeinde Weiswampach
Herr Henri Rinnen ist der Bürgermeister der Gemeinde Weiswampach.

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