Es wird, gemäß dem Artikel 30bis des Kommunalplanungs- und Stadtentwicklungsgesetz vom 19. Juli 2004, der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht, dass die punktuelle Abänderung des Teilbebauungsplanes (PAP) "Auf dem Stein" in Weiswampach - (Los 1-10 und 1-11), vorgestellt vonm Büro Zeyen et Baumann, 9, rue de Steinsel L-7254 Bereldange, im Namen und Auftrag von Herr Daniel Krauser, 27, Cité Steen, L-9993 Weiswampach, für eine Dauer von 30 Tagen im Gemeindehaus zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Gleiches gilt für die Internetseite der Gemeindeverwaltung www.weiswampach.lu, wo es ebenfalls für die folgende Zeitspanne vom 1. März 2023 bis zum 30. März 2023 inbegriffen möglich ist.
Beobachtungen und Einwände gegen die vorgeschlagene Abänderung müssen von den Interessenten in der obengenannten Ausschlussfrist von 30 Tagen, schriftlich an das Schöffenkollegium gerichtet werden.
Weiswampach, den 28. Februar 2023
Das Schöffenkollegium.
(u.) RINNEN Henri – MORN Norbert – VESQUE Jos