Der Vorsitzende des Hauptwahlbüros für die Kommunalwahlen vom 11. Juni 2023 nimmt die Kandidaturen und die Benennungen der Zeug-en-innen
am Donnerstag, den 30. März 2023 von 15:00 und 18:00 Uhr
und
am Mittwoch, den 12. April 2023 von 15:00 bis 18:00 Uhr
in den Räumlichkeiten des Gemeindehauses (Rathaus) in Weiswampach entgegen.
Die letzte Frist für die Abgabe der Erklärungen ist Mittwoch, der 12. April 2023, sechs Uhr abends.
Nach Ablauf dieser Frist können keine Kandidaturen mehr abgegeben werden.
Für die Zwecke der Kandidaturenerklärung werden den Betroffenen Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Weiswampach, den 8. März 2023
Der Präsident des Hauptwahlbüros der Gemeinde
Serge Berscheid