Das standesamtliche Büro kann auf Nachfrage Kopien standesamtlicher Akten aushändigen.

Es handelt sich um:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • Einbürgerungsurkunden

Es ist ebenfalls möglich, sich einen internationalen Akt ausstellen zu lassen.

Aufgepasst:
Akten die älter als 100 Jahre sind, können an jede Person ausgehändigt werden welche diese beantragt.
Akten die weniger als 100 Jahre haben können ausgehändigt werden:
im Fall einer legitimen Abstammung: an jede Person welche diese beantragt
im Falle einer natürlichen oder adoptiven Abstammung: an öffentliche Behörden, an die vom Akt betroffene Person, ihrem Ehepartner oder hinterbliebenem Ehepartner, ihrem gesetzlichen Vertreter, ihren Vorfahren, ihren Nachfahren oder gesetzliche Erben und an jede andere Person die eine schriftliche Genehmigung des Staatsanwalts besitzt.