Das Standesamt kann auf Antrag Kopien von Urkunden ausstellen, die vom Standesamt ausgestellt wurden.

Dabei handelt es sich um

  • Geburtsurkunde
    Heiratsurkunde
    Sterbeurkunde
    Einbürgerungsurkunde oder Optionserklärung
  • Es ist auch möglich, sich eine internationale Urkunde ausstellen zu lassen.

Achtung!
Urkunden, die älter als 100 Jahre sind, können jeder Person ausgestellt werden, die dies beantragt.
Urkunden, die weniger als 100 Jahre alt sind, können ausgestellt werden:
bei legitimer Abstammung: an jede Person, die dies beantragt
bei natürlicher oder adoptierter Abstammung: an Behörden, die von der Urkunde betroffene Person, ihren überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner, ihren gesetzlichen Vertreter, ihre Verwandten in aufsteigender Linie, ihre Nachkommen oder gesetzlichen Erben und jede andere Person, die eine schriftliche Genehmigung des Staatsanwalts hat.