In Luxemburg ist jeder Hundehalter verpflichtet seinen Hund in der Wohngemeinde zu registrieren.
Die Erklärung des Hundes erfolgt, gegen eine Quittung, während den ersten 4 Monaten die auf die Geburt folgen. Dafür reicht der Hundehalter folgendes in der Gemeindeverwaltung ein:
- Eine Bescheinigung, ausgestellt durch einen Tierarzt, welche die Rasse und das Geschlecht des Hundes bestimmt, sowie die Bestätigung der elektronischen Identifizierung und die der gültigen Tollwutimpfung
- Ein Dokument, welches die Haftpflichtversicherung für den Hund bestätigt, ausgestellt durch eine Versicherung, welche in Luxemburg zugelassen ist.
Diese Versicherung muss für Schäden aufkommen, die der Hund eventuell verrichten könnte.