seinen Hund anmelden

In Luxemburg ist jeder Hundehalter verpflichtet seinen Hund in der Wohngemeinde zu registrieren.

Die Erklärung des Hundes erfolgt, gegen eine Quittung, während den ersten 4 Monaten die auf die Geburt folgen. Dafür reicht der Hundehalter folgendes in der Gemeindeverwaltung ein:

  • Eine Bescheinigung, ausgestellt durch einen Tierarzt, welche die Rasse und das Geschlecht des Hundes bestimmt, sowie die Bestätigung der elektronischen Identifizierung und die der gültigen Tollwutimpfung
  • Ein Dokument, welches die Haftpflichtversicherung für den Hund bestätigt, ausgestellt durch eine Versicherung, welche in Luxemburg zugelassen ist.

Diese Versicherung muss für Schäden aufkommen, die der Hund eventuell verrichten könnte.

 Tot eines Hundes

Im Fall wo Ihr Hund stirbt, melden Sie dies der Gemeindeverwaltung entweder durch eine Bestätigung, die durch einen Tierarzt ausgestellt wurde oder durch eine Bescheinigung über das Ableben des Hundes.

 Hundesteuer

Für jeden Hund muss der Besitzer eine Steuer von 50€ pro Jahr zahlen, dieser Betrag wird an die Gemeindekasse gezahlt.