Jedes Bauvorhaben bedarf einer vorherigen Genehmigung, welche vom Bürgermeister erteilt wird.

Ihr Antrag ist im Gemeindesekretariat abzugeben, das ihn an den technischen Dienst und gegebenfalls an die Kommission für Gebäudesicherheit weiterleitet.

Nach Erhalt aller notwendigen Stellungnahmen wird der Bürgermeister dem Antrag stattgeben oder nicht.

Im Falle einer Genehmigung wird Ihnen eine Rechnung mit den zu zahlenden Steuern zugesandt. Nach der Zahlung der Steuer an die Gemeindekasse werden Ihnen die Genehmigung und die Bescheinigung genannt „roter Punkt“ ausgestellt.

 Dokumente, die der Anfrage beizufügen sind

Die Anlagen zu Ihrer Anfrage variieren je nach Größe und Art ihres Projekts leicht.

Jeder Antrag muss eine schriftliche Anfrage des Antragstellers beibehalten. Diese kann frei oder mit Hilfe des Antragsformulars für die Baugenehmigung geschrieben werden.

Darüber hinaus ist es notwendig, für den Bau/Umbau eines Gebäudes (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaus, Wohnhaus, Mehrzweckgebäude…) einzureichen:

  • Katasterauszüge
  • Lagepläne
  • Schnitt- und Fassadenpläne
  • Konstruktionszeichnungen
  • OAI - Zertifikat des Architekten
  • Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz
  • Gebäudepläne im digitalen Format

Im Fall einer Änderung von bereits bewilligten Pläne und Projekte oder im Falle eines Antrags auf Nutzungsänderung genügt es, dem Antrag die geänderten Pläne mit Angabe der geplanten Änderungen beizufügen.

Für kleinere Projekte wird dem Antrag einfach die Skizze beigefügt, die den Standort des zukünftigen Baus, Fotos der aktuellen Situation, Fotos/Broschüren des zukünftigen Baus (z.B. des geplanten Gartenhäuschens) angibt.

Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht vor, alle weitere Dokumente anzufordern, die sie für notwendig erachtet.

 Steuer auf die Baugenehmigung

Nach der neuen Steuerverordnung des Gemeinderates vom 8. November 2016 unterliegen folgende Gebäude einer Baugenehmigung:

  • Neubauten: Einfamilienhäuser, Wohn- /Büro- oder gemischte Gebäude, Geschäftshäuser, Wirtschaftsgebäude, Industriegebäude, usw. - 300,00€
  • Umbauten, Arbeiten für eine Nutzungsänderung, Bau von Anbauten, Garagen, Wintergarten, Veranden, Silos, Molkereien, Abbrucharbeiten, usw. - 250,00€
  • Nutzungsänderung (administrativ), Änderungen an genehmigten Plänen und Projekten – 100,00€
  • Carport, Gartenhaus, Unterschlupf für Vieh, Zaunmauern, Renovation von Dächern, Umbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Erneuerung der Fassaden, Schildern sowie für alle ähnlichen Änderungen in kleinerem Umfang – 25,00€

Die Gebühr ist auch im Falle einer Erneuerung der Genehmigung fällig.

Sie können die Details der Steuerverordnung hier ansehen.

 Steuer auf die Beteiligung an der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen

Die so genannte „Steuer auf die Beteiligung an der Finanzierung öffentlicher Einrichtungen“ wurde durch eine Steuerverordnung des Gemeinderates vom 8. November 2016 eingeführt. Grundsätzlich unterliegt jede Baute, die zum Wohngebäude oder einem anderen Verwendungszweck bestimmt ist, dieser Steuer. Die vollständigen Regeln finden Sie  hier.

 Nützliche Dokumente