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Zusatzwahlen vom 18. Mai 2025 - Briefwahl

24.02.2025
25.02.2025

Im Rahmen der Nachwahlen am 18. Mai 2025 können Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen, falls Sie am Wahltag nicht anwesend sein sollten. 

Der Antrag kann gestellt werden:

  • durch elektronische Einreichung über unsere Website
  • durch elektronische Einreichung über die Website Guichet.lu,
  • per Post auf einem Blatt Papier,
  • auf einem vorgedruckten Formular, das bei der Gemeindeverwaltung Weiswampach erhältlich ist oder von unserer Internetseite heruntergeladen werden kann. 

Der Antrag muss, unter Androhung des Verfalls, frühestens zwölf Wochen (24. Februar 2025) und spätestens :

  • fünfundzwanzig Tage (23. April 2025) vor dem Wahltag, wenn das Einberufungsschreiben an eine Adresse im Großherzogtum Luxemburg gesendet werden soll.
  • vierzig Tage (8. April 2025) vor dem Wahltag, wenn das Einberufungsschreiben an eine Adresse im Ausland gesendet werden muss.

Der/die Antragsteller/in mit Wohnsitz im Ausland wird gebeten, entweder eine Kopie seines/ihres gültigen Personalausweises oder seines/ihres gültigen Reisepasses beizufügen.